Das Berufskolleg der Stifung Eben-Ezer in Lemgo:
Auf dem Weg zur staatlich genehmigten Fachschule für Heilerziehungspflege
Seit 1964 führt die Stiftung Eben-Ezer berufsbegleitend für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ausbildungsgänge zum Heilerziehungshelfer/zur Heilerziehungshelferin durch. Die Examen wurden bis 1987 in Gegenwart eines Vertreters des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung e.V. (V:EE:M:B:) abgelegt und sind im Rahmen der Diakonie und Caritas anerkannt worden. Ab 1987 konnte über eine Externenprüfung den Absolventen und Absolventinnen der Heilerziehungshelferausbildung nach bestandenem Examen die staatliche Anerkennung als "Staatlich geprüfte(r) Heilerziehungshelfer(in)"gegeben werden.
Von 1987 bis 1991 erwarben über diesen Weg fünfzig Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen staatlichen Ausbildungsabschluss.
Im Schuljahr 1989/90 begann in der Stiftung Eben-Ezer, aufbauend auf den Abschluss zum/zur Heilerziehungshelfer(in), eine Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger(in). 1991 konnten über diesen Weg fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen internen Abschluss zum/zur Heilerziehungspfleger(in) machen.
Seit dem Schuljahr 1991/92 ist vom Kultusministerium in Düsseldorf eine Richtlinienkommission für die Entwicklung von Richtlinien und Lehrplänen für die Fachschule für Heilerziehungspflege einberufen worden, in die auch der Schulleiter der Fachschule der Stiftung Eben-Ezer, Herr Klaus Berger, berufen wurde. Nach der Vorlage der erarbeiteten Richtlinien beim Kultusministerium wurde die Arbeit geprüft und die Errichtung der Fachschule für Heilerziehungspflege in NRW als Schulversuch ab dem Schuljahr 1992/93 genehmigt. Im Zusammenhang dieses Verfahrens konnte der Antragstellung der Stiftung Eben-Ezer auf Genehmigung einer staatlich anerkannten Ersatzschule als Fachschule für Heilerziehungspflege entsprochen werden.
Seit dem 25. April 1993 hat sie auch die Genehmigung der Errichtung einer Fachschule für Heilerziehungshilfe erhalten, so dass sie nun an beiden Fachschule für Auszubildende Angebote vorhält.
Damit kam das Bemühen um eine eigene Fachschule, das seit 1986 intensiv geführt wurde, zu einem erfreulichen Abschluss. Gleichzeitig ist hiermit nun ein Ausbildungsangebot für die Behindertenhilfe Ostwestfalen-Lippes vorhanden, das die Bildungsgänge Heilerziehungshilfe und Heilerziehungspflege vorhält. Je nach Interessenbedarf der sich um die Ausbildung Bewerbenden, wird in beiden Bildungsgängen auch die Vollzeitform (Heilerziehungshilfe = 1 Jahr, Heilerziehungspflege = 3 Jahre) der Ausbildung von der Fachschule angeboten.
Zum Ende des Schuljahres wurde die Arbeit in der Richtlinienkommission abgeschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 1994/95 liegt nun die "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Fachschule (APO-FS)" vor, in der jetzt auf gesetzlicher Grundlage auch für NRW die Fachschule für Heilerziehungshilfe und die Fachschule für Heilerziehungspflege geregelt ist.
Mit dem Ende des Schuljahres 1997/1998 konnten 25 Schülerinnen und Schülern, die eine Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger in Vollzeitform (2 Jahre plus 1 Jahr Berufspraktikum) absolvierten, ins Berufsleben entlassen werden. Besonders erfreulich war es, dass alle Absolventinnen und Absolventen unmittelbar nach Beendigung der Schulzeit eine Arbeitsstelle fanden.
Zur Zeit besuchen insgesamt 225 Schülerinnen und Schüler das Berufskolleg der Stiftung Eben-Ezer.70 Schülerinnen und Schüler aus der Heilerziehungspflege und der Heilpädagogik absolvierten im Schuljahr 2005-06 ihr Berufsanerkennungsjahr in Praxisfeldern der Stiftung Eben-Ezer oder bei anderen Trägern der Behindertenhilfe und integrativen Einrichtungen in der Region.
Weiterhin bietet das Berufskolleg über die genannten Bildungsgänge hinaus seit dem Schuljahr 1996/1997 die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilpädagogen/Heilpädagogin an.