Schülervertretung

Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schüler*innen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler*innen zu fördern.

Sie werden von den gewählten Verbindungslehrern in ihrer Arbeit begleitet und unterstützt.

Matthias Ebeling

Matthias Ebeling

Schulsozialarbeit

„Sicherlich ist eine der wesentlichen Aufgaben von Schule immer noch die Wissensvermittlung, aber sie kann nur gelingen, wenn die Kinder und Jugendlichen aufnahmebereit und entspannt sind.“ (Zitat: Kaltwasser Vera, Achtsamkeit in der Schule. Weinheim 2008, S. 12)



In diesem Sinn soll die Schulsozialarbeit am Berufskolleg unterrichtsergänzend, lernfördernd und sozialintegrativ die Pädagogik des Unterrichts begleiten und unterstützen. Ziel ist es, dass sich die Beratung in einer Atmosphäre des Vertrauens und der Wertschätzung vollzieht.

Soziale und spezifische Problematiken von Heranwachsenden können unmittelbar aufgegriffen werden, indem gemeinsam nach Lösungen in komplizierten Lebenssituationen gesucht wird.

Die Schulsozialarbeit geht jedoch über eine solche Krisenintervention hinaus, indem Präventionsarbeit geleistet wird, welche sich an den Bedürfnissen der Studierenden ausrichtet. Gemäß eines ressourcen- und lösungsorientierten Beratungsansatzes sollen die Problemlösefertigkeiten sowie die sozialen und personalen Ressourcen der Schüler*innen unterstützt und aktiviert werden.

Grundlegend versteht sich die Schulsozialarbeit am Berufskolleg als eingebettet in ein Schulklima, dass von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Die Fachkraft für Schulsozialarbeit arbeitet dabei in gemeinsamer Verantwortung mit den an der Schule tätigen Lehrkräften an der sozialen und kulturellen Integration sowie der individuellen Förderung der Schüler*innen (vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.01.2008, S. 2). So sind immer auch die Lehrkräfte Ansprechpartner für die Studierenden mit ihren Entwicklungsaufgaben und Problemlagen.

Bei massiven Verhaltensauffälligkeiten oder komplexen Problemen wird die Fachkraft für Schulsozialarbeit hinzugezogen, welche wiederum im Bedarfsfall Kontakte zu außerschulischen Stellen (z. B. Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Schulpsychologen, Suchtberatung etc.) initiiert. Generell wird gemäß des Runderlasses des Ministeriums NRW eine enge Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft der Schulsozialarbeit, den Lehrkräften, der Schulleitung und den außerschulischen Beratungsinstitutionen angestrebt (ebd., S. 6).

Bei allen Angeboten sozialpädagogischer Hilfen gelten die Prinzipien der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und der Vertraulichkeit (ebd., S. 5, 7). Die Ratsuchenden entscheiden frei, ob sie die Beratung in Anspruch nehmen wollen; ihre Äußerungen werden vertraulich behandelt.

Bettina Spatz

Bettina Spatz